Ich sehe hier einen rechtsfreien Raum, wie er herrschte, als der Amateurfunk noch in den Kinderschuhen steckte. Diese Situation ist auf die Dauer nicht tragbar. Um einem drohenden Wildwuchs vorzubeugen, sollte der Gesetzgeber nun in die Pflicht genommen werden, diese Gesetzeslücke auf dem schnellsten Wege zumindestens vorerst auf der EU-Ebene zu schließen. Schließlich machen Erdstrahlen vor Landesgrenzen nicht halt. Bei folgenden Fragen besteht dringender Regelungsbedarf:
1. Welche Behörde ist für die Vergabe der Erdstrahlennutzung zuständig? Käme hier die Bundesnetzagentur in Frage?
2. Müssen Grenzwerte eingeführt werden (nicht für dies Aussendung. sondern wohlgemerkt für den Empfang, da ja durch den Empfang die begrenzte Energie der Erdstrahlen "abgesaugt" wird)?
3. Wäre es sinnvoll eine neue Amateurfunk-Lizenzklasse für die Erdstrahlennutzung einzuführen? Welches Gremium stellt den Frage- und Antwortkatalog zusammen? Da die Empfangstechnik offenbar noch nicht ausgereift ist, sollte wieder der Nachweis von Telegrafie-Kenntnissen erbracht werden. Bedingt durch das physikalische Verhalten von Erdstrahlen reicht das rutenmäßige Aufnehmen von 1 Word/Min. völlig aus.
4. Es muss eine Störfallregelung getroffen werden. Zuvor müssen allerdings Messmethoden erarbeitet werden. Da gibt es noch viel zu tun. Tausende neuer Arbeitsplätze in Wissenschaft und Forschung könnten geschaffen werden.
Sinnvoll wäre es auch einen neuen Studiengang "Erdstrahlenkommunikationstechnik" zu schaffen. Aber wie ich sehe, wurde die ganze Entwicklung seit 1999 verpennt. In Deutschland werden wieder mal die großen Entdeckungen gemacht aber nicht umgesetzt. Mich würde es nicht wundern, wenn die Koreaner in ein paar Jahren mit einem zur Marktreife entwickelten Erdstrahlenhandy den gesamten Mobilfunkmarkt umkrempeln. Dann waren die ganzen Ausgaben für die UMTS-Lizenzgebühren völlig für die Katz.