Review für LD-5 HF Qrp SSB Trx

  • Hallo,


    ich bin zum ersten Mal über einen Bericht über den 5 Band SSB Trx LD-5 HF von LNR gestolpert.
    http://www.examiner.com/review…ham-radio-qrp-transceiver
    Zumindest ist er interessant. Aber ich befürchtete, dass ein Import nach DL wieder an den ueblichen Problemen scheitern würde.


    Lnr bietet immer mal wieder den Moutaintopper an. Ich habe meinen nach einem Briefwechsel als Kit = nicht zusammen gebaut, bekommen.


    73 de Hajo

  • Finde den Trx auch interessant und habe daraufhin LNR kontaktiert.
    Das Gerät hat natürlich keine CE Zertifizierung und wird auch nicht als Bausatz oder teilzerlegt geliefert.
    Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß es beim Zoll hängenbleibt. Die CE Regelung gilt zwar nicht unbedingt, wenn das Gerät nicht in der EUR erhältlich ist.
    Was nutzt es einem aber, wenn der Karton auf der anderen Seite steht und die ihn nicht rausrücken...
    Sollte es dennoch durchgehen, ist das bei den üblichen Versandkosten aus Amiland plus 19% Märchensteuer auch kein Schnäppchen mehr :(

    vy 73 de Andreas, DC3AFA

  • Hallo Andreas,


    ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass wir als Funkamateure für unsere Funkgeräte keine CE-Zertifizierung brauchen. Aber das habe ich wahrscheinlich falsch verstanden.


    Auf alle Fälle habe ich immer meine Lizenz mit, wenn ich Afu-Equipment vom Zoll hole.


    73 Daniel DM3DA


  • ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass wir als Funkamateure für unsere Funkgeräte keine CE-Zertifizierung brauchen.


    Nach der gültigen EMV Richtlinie ist für das "Inverkehrbringen" von "Betriebsmitteln" eine Komformitätserklärung (CE) verpflichtend. Durch die Anbringung eines CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich


    Ausnahmen von dieser Richtlinie gelten nur für Amateurfunkgeräte als Bausätze (Kits), bzw. für Geräte, die für den Amateurfunk umgebaut wurden. Für Fertiggeräte, die im Handel "auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden", muss eine Konformitätserklärung vorliegen.


    Siehe EMV-Richtlinie, Artikel 2: http://www.ce-zeichen.de/templ…linien/emv-2014-30-eg.pdf



    Speziell für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte gilt die Richtlinie 1999/5/ http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1999:091:0010:0028:de:PDF


    Auch in dieser Richtlinie gilt äqivalent die Ausnahmeregelung wie in der EMV Richtlinie. Nach Anhang 1 sind ausgenommen:
    "Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Artikels 1 Definition 53 der Vollzugsordnung für den
    Funkdienst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion verwendet werden, es sei denn, die Anlagen
    sind im Handel erhältlich.


    Aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden, und handelsüb-
    liche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden, gelten nicht als im Handel
    erhältliche Anlagen"



    73
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    6 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Wobei natürlich der Passus "im Handel verfügbar" einen gewissen Interpretationsspielraum bietet...

    vy 73 de Andreas, DC3AFA

  • Nö, Zollbeamte interpretieren nicht, sie handeln. Ich habe bei Dutzenden Fällen noch nicht einmal eine Diskussion gewonnen. Bei Fertiggeräten ist das 200% klar, Einfuhr nur mit CE. Bausätze brauchen nach Rechtslage kein CE.....so lange der Zollbeamte nicht anderer Meinung ist :)

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)