Original von Achim DK1WV
Hallo zusammen,
als Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens habe ich eine Frage:
Ich will am Wochenende mit einem AFU-Interessenten (aktiver SWL) mal auf nen Berg fahren und etwas Betrieb auf 2m machen.
Irgendwie habe ich in Erninnerung, dass DN-Rufzeichen nicht an Kontesten teilnehmen dürfen, kann aber weder in meinen Unterlagen noch beim DARC etc. eine Info darüber finden. Da am Wochenende auf 2m ein Kontest stattfindet, wäre es für den SWL bestimmt interessant mal ein paar QSO zu machen.
Für Infos bin ich sehr dankbar !
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Achim DK1WV
Wieso soll das nicht erlaubt sein, wir haben das schon X mal gemacht. Bedingung für die Benutzung des Ausbildungscalls ist doch nur, dass der Ausbilder dabei ist um eingreifen zu können und dass die Ausbildungsstation nur zu den Bedingungen der Lis des Ausbilders arbeiten darf. Hat der Ausbilder z.B. eine DO lis, dann darf der Ausbildungsfunkbetrieb nicht auf 40m sattfinden, weil der Ausbilder dort nicht funken darf. Hat der Ausbilder eine A Lis, dann darf sein Lehrling in seinem Beisein auf allen Bändern funken.
Contestverbot gibte es nur auf den WARC Bändern und dort gilt es zum Glück für alle Calls